Anregungen, Impulse und Bausteine für die Sekundarstufe I
Die Planungshilfe zur Ausgestaltung des Fachcurriculums Katholische Religion in der Primarstufe ist eine Ergänzung zum bisher verfügbaren Leitfaden, wie er im Auftrag des Instituts für Qualitätsentwicklung im Kontext des Hessischen Kerncurriculums erarbeitet wurde. Der Leitfaden steht als Download zur Verfügung.
Die Planungshilfe zur Ausgestaltung des Fachcurriculums Katholische Religion in der Sekundarstufe I ist eine Ergänzung zum bisher verfügbaren Leitfaden, wie er im Auftrag des Instituts für Qualitätsentwicklung im Kontext des Hessischen Kerncurriculums erarbeitet wurde. Der Leitfaden steht als Download zur Verfügung.
Fachkonfenzmappe Religion
Die Fachkonferenzmappe informiert über die Rechtsgrundlagen für das Fach Religion. Sie dient der Orientierung und soll Ihnen helfen, bei der Beantwortung von im Schulalltag aufkommenden Fragen mehr Sicherheit zu gewinnen.
Neben den rechtlichen Grundlagen finden Sie Hinweise zum Fach Ethik, zu den Lehrplanvorgaben für Religion und zur Frage des Unterrichts in konfessionell gemischten Lerngruppen.
Ausführungen zur Vokation und Missio canonica sind in dem großen Kapitel »Kirche und Schule« zusammengestellt.
Wichtige Kontaktdaten der Kirchen werden genannt, und eine Liste mit FAQs gibt Antworten auf konkrete Fragen des Schulalltages
Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zur Fundstelle der Fachkonferenzmappe im Internet.
Rechtliche Grundlagen des Religionsunterrichts
Die rechtlichen Grundlagen für den Religionsunterricht sind im Erlass "Religionsunterricht" vom 3. September 2014 zusammengefasst. Dieser Erlass regelt Bedingungen und Konditionen, unter denen Religionsunterricht in den Schulen zu erteilen ist und unter denen Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen.
Ethikunterricht
Mit Erlass vom 13. Juli 2007 wurde für die Einführung des Ethikunterrichts ein neuer Impuls gesetzt. An vielen Schulen ist Ethikunterricht inzwischen eingeführt. In diesem Zusammenhang sind immer wieder Fragen aufgetaucht, die die Stellung des Religionsunterrichts betreffen. Die Schulreferenten der hessischen Diözesen haben deshalb eine Information erarbeitet, die auf die meisten dieser Fragen Antwort geben kann. Diese Information soll allen Religionslehrerinnen und Religionslehrern zugeleitet werden. Darüber hinaus kann sie allen, die an der Sache interessiert sind, eine Hilfe sein.
Unterrichtsbefreiung zur Teilnahme an Gottesdiensten an kirchlichen Feiertagen
Alljährlich gibt es Klärungsbedarf wegen der Befreiung vom Unterricht an kirchlichen Feiertagen, insbesondere am "Aschermittwoch" und an "Allerheiligen". Die rechtlichen Grundlagen für die Befreiung finden sich im Hessischen Feiertagsgesetz.
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